PR-COUCH Teil 34
Spamming
Wer
kennt sie nicht, die lästigen Werbemails, die täglich in der Mailbox
auftauchen. Woher kommen sie und wie kann man sie verhindern? Der Begriff
Spamming (spam = voll stopfen) steht für das massenhafte Senden von E-Mails an
verschiedene Adressaten. Sie beinhalten oft Werbung privater sowie
kommerzieller Anbieter oder unbestellte – zum Teil „dubiose“ Angebote.
Bei
Spam-Mails unterscheidet man zwei Arten:
Die
Absenderadressen sind oft nicht „replyfähig“, obwohl die Domäne existiert.
Dieses Vorgehen erschwert das Festellen des Verursachers.
Abgesehen
von den Auswirkungen auf die private Mailbox durch unerwünschte Mails ist vor
allem die Belastung der Server und des Netzverkehres im Internet von Bedeutung.
Nach Angaben von Providern verbrauchen die Spam-Mails ca. 20-30% der
verfügbaren Bandbreite. In den USA ist bereits von einer Belastung von bis zu
50% des Mailboxvolumens die Rede. Faktum ist, dass diese Spam-Mails nicht nur
Unternehmensnetzwerke überlasten, sondern weltweit Posteingangsordner
verstopfen.
Die IT-Abteilungen von Unternehmen
werden dadurch gezwungen, zusätzliche Zeit und finanzielle Mittel zu
investieren, um das Vordringen von Spam-Mails in das Unternehmensnetzwerk zu
verhindern.
Zu
Beginn des Spammings sahen einige Marketingunternehmen das Potenzial direkter
Mails als eine kostengünstige Chance, zig-Tausende User zu erreichen. Jedoch
führte diese neue Art der Massenkommunikation auch zu Frustration bei den
Empfängern. Jenen Unternehmen, die noch immer Spam-Mails abschicken, kommt es
nicht aufs Image an. Ihr Ziel ist es, mit kostengünstigen Marketingkampagnen
auf breiter Ebene einen Erfolg (wenn auch nur von einigen Prozentpunkten) zu
erreichen.
Schutz vor Spam-Mails
Das
vollständige Unterbinden von Spam-Mails ist relativ schwer zu realisieren!
Wichtigste
Regel im Umgang mit Spams ist, dass man weder dem Absender eine Antwort-Mail
schickt, noch vielleicht im Mail vorhandenen Links folgt. Dadurch wird dem
Spammer mitgeteilt, dass die E-Mail Adresse aktiv ist und mit noch mehr Spams
beschickt werden kann.
Eine
Möglichkeit sich der lästigen Mails zu entledigen wäre, die Absender zu
blockieren. Dieser Schutzmechanismus ist jedoch umstritten, da dadurch das ein
oder andere gewünschte, informative Mail nicht mehr zugestellt wird.
Weiters
gibt es die Option sich, laut § 7 des E-Commerce-Gesetzes (ECG), in die so
genannte Robinson Liste eintragen zu lassen. Dabei verpflichtet sich die
Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH dazu, eine Liste zu führen, bei der
sich jede Privatperson und jedes Unternehmen anmelden kann, um keinerlei
elektronische Werbung zu erhalten. Dieses Service ist kostenlos. Nähere
Informationen und Antragsformular unter:
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Telekommunikation_Konsumentenservice_E-Commerce-Gesetz
Eine
weitere Variante wäre, die von den Providern zur Verfügung gestellten
Spam-Filter zu aktivieren und zusätzlich noch eine eigene, selbstlernende
Software am PC zu installieren – auch Spam-Killer genannt (davon gibt es
verschiedenste Freeware-Produkte im Internet zum Downloaden).
Am
besten schützt man sich, indem man seine Adresse in der Öffentlichkeit
möglichst wenig bekannt gibt. Da die meisten Web-Seiten-Betreiber dazu
übergehen, dass man sich als User authentifizieren muss – sprich sich mittels
E-Mail-Adresse und eigenem Passwort auf der Web-Seite registriert – wird dies
immer seltener möglich.
Bleibt
somit noch als letzte und am häufigsten angewandte Möglichkeit, sich bei
Anbietern wie zum Beispiel yahoo, hotmail oder gmx einen kostenlosen E-Mail-Account
inklusive diverser Alias-Adressen anzulegen. Sowie eine Adresse bespammt wird,
kann man diese wieder löschen und ist damit auch gleich die lästigen Spam-Mails
los.
Anti-Spam-Gesetze
Einzelne Staaten
haben bereits entsprechende Gesetze und wenden diese auch an. In den USA wurde
2004 ein Anti-Spam-Gesetz verabschiedet. Auch erste Verurteilungen folgten
bereits. In Österreich trat am 1. März dieses Jahres ein strengeres Spam-Gesetz
in Kraft (Anpassung an die EU-Richtlinien). Es bietet Vorteile für Unternehmen,
die damit dem unerwünschten Direktmarkting via Spam-Mails einen Riegel
vorschieben können. Beim Verstoß können Verwaltungsstrafen bis zu einer Höhe
von 37.000 Euro erhoben werden. Siehe dazu: http://wko.at/wknoe/rp/UnerbeteneKommunikation.pdf
Nährere Infos auch unter: http://futurezone.orf.at/it/stories/89519/
Vertiefende Literatur:
Laga,
Gerhard/Gangoly, Jürgen H./Eisenriegler, Michael: spam://e-mail-werbung. Der
schmale Grat zwischen sinnvoller Werbung und verbotenem Spamming. Verlag
Österreich, 2004
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