PR COUCH TEIL 10
Das Pressefoto – Ein Bild sagt mehr als tausend Worte
Ein wichtiges Service für Journalisten ist
die Bereitstellung von Fotomaterial in Ergänzung zu Presseunterlagen wie Presseaussendung, Pressemappe, etc.
Vor der Veröffentlichung eines Fotos müssen
die Fotorechte geklärt sein, d.h. Sie müssen das Recht haben, das Foto an die
Medien weiterzuleiten. Rechte und Honorar eines Fotografen müssen gewährleistet
sein. Ein unrechtmäßiger Abdruck eines Fotos kann Klagen nach sich ziehen.
Die Bildlegende
Jedes Foto sollte mit einer Bildlegende versehen sein. Inhalt: Wer oder was ist auf dem Foto zu sehen, eventuell der Name des Fotografen und das Entstehungsdatum des Fotos. Geben Sie auch an, ob der Abdruck honorarfrei ist und bei wem die Fotorechte liegen. Liegen die Fotorechte nicht bei Ihnen sondern bei jemand anderen, so muss dies angeführt werden.
Auf einem Pressefoto können Produkte, Portraits (Geschäftsführer, Manager, etc.), Firmengebäude und vieles mehr abgebildet werden.
Digitale Tipps & Tricks
Im digitalen
Zeitalter sollten Fotos im digitalen Format angeboten werden.
·
Legen Sie
Ihrer Pressemappe eine CD mit den wichtigsten Fotos im gängigsten Format (TIFF
oder JPG) bei.
·
Schicken Sie
Fotos nie als Anhang mit einer Presseaussendung mit*, sondern stellen diese in
Ihren Online Newsroom (siehe PR-Couch Teil 9) und senden den Link zum
Downloaden mit.
·
Achten Sie
darauf, dass Ihre Fotos mind. 300 dpi Auflösung aufweisen. Das können Sie in
jedem Bildbearbeitungsprogramm (Photoshop, Corel Draw, etc.) feststellen.
*Nicht jeder Journalist
verfügt über einen schnellen Internetzugang. Achten Sie deshalb auf eine
akzeptable Dateigröße.
Kontaktinformationen:
Mag.
Eva Perthen
Berenika
PR&Event
Wienergasse
104
A-2380
Perchtoldsdorf
Wir
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