
Presseinformation
- DIS Deutscher Industrie Service AG
DIS AG begrüßt Einigung der
EU-Arbeitsminister über Richtlinie zur Zeitarbeit
Gleichstellung von
Zeitarbeitnehmern und anderen Festangestellten bestätigt den Kurs der DIS AG
Einigung gewährleistet
Fairness und Flexibilität auf europäischer und nationaler Ebene
Wien, 16.06.2008 – Die DIS AG, Marktführer in der
Überlassung und Vermittlung von Fach- und Führungskräften, begrüßt die in der
Nacht zum 10. Juni 2008 erzielte Einigung des EU-Beschäftigungsrates zur
Regelung der Zeitarbeit ausdrücklich. Mit der Gleichstellung von
Zeitarbeitnehmern und anderen Festangestellten wird das in Deutschland bereits
seit Jahren geltende Prinzip zum Maßstab in Europa. Der
Gleichstellungsgrundsatz ist in Deutschland seit 2004 gesetzlich
festgeschrieben und wird von den Sozialpartnern im Rahmen der
tarifvertraglichen Vereinbarungen ausgestaltet.
Die Situation in Österreich kommentiert
Geschäftsführer Dipl.-Ing. Franz Gober wie folgt:
„In Österreich werden Zeitarbeitskräfte bereits seit
Jahren laut Gesetz gleich entlohnt wie fix angestellte KollegInnen. Grundlage
dafür bildet das österreichische Arbeitsüberlassungsgesetz (AÜG). Dieses ist
noch relativ jung. Erst 1988 konnte sich der Nationalrat zu diesem einschneidenden
Schritt entschließen.“
Neben dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) bilden
in Österreich noch die Kollektivverträge der beteiligten Unternehmen wichtige
arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen. Zeitarbeiter dürfen während des Einsatzes
im Beschäftigerbetrieb insbesondere in den Bereichen Entlohnung, Arbeitszeit
und sonstiger sozialrechtlicher Regelungen gegenüber fix angestellten
KollegInnen im Beschäftigerbetrieb nicht schlechter gestellt sein – es
gelten für Zeitarbeitskräfte hierzulande vergleichbare Rahmenbedingungen wie
bei den fixen MitarbeiterInnen im Kunden-Unternehmen (Equal Pay).
Gober zu den arbeitsrechtlichen Bedingungen weiter
„Die im Zeitarbeitsunternehmen angestellten Arbeitnehmer (Zeitarbeiter) werden
an andere Unternehmen überlassen, um unter deren arbeitszeitlicher,
disziplinärer und aufgabenspezifischer Kontrolle zu arbeiten. Der
Beschäftigerbetrieb zahlt einen Stundensatz an das Zeitarbeitsunternehmen.
Arbeits- und sozialrechtlich bleiben ProjektmitarbeiterInnen der Zeitarbeitsfirma
zugeordnet.“
„Zeitarbeit kann nur dann ihre wichtige
volkswirtschaftliche Rolle erfüllen, wenn sie qualifizierte Bewerber anzieht
und somit Qualität und Flexibilität an den Kunden weitergeben kann“, erklärt
Andreas Dinges, Vorstandsvorsitzender der DIS AG. „Um dies zu erreichen, müssen
Zeitarbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz faire Rahmenbedingungen inklusive einer
angemessen Entlohnung vorfinden.“ Als Spezialist im Segment der qualifizierten
Personaldienstleistungen zahle die DIS AG seit jeher marktgerechte Löhne: 95
Prozent der knapp 10.000 Zeitarbeitnehmer des Unternehmens werden außer- und
übertariflich bezahlt, so Dinges.
Die Entscheidung des europäischen
Beschäftigungsrates, den einzelnen Mitgliedsstaaten ausreichend Flexibilität
bei der nationalen Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einzuräumen,
trägt der Vielfalt des europäischen Arbeitsmarktes mit seinen unterschiedlichen
Anforderungen Rechnung. Die DIS AG begrüßt insbesondere die Vorgabe, noch
bestehende Einschränkungen der Branche auf nationaler Ebene auf den Prüfstand
zu stellen und betrachtet die Einigung als wegweisend für die Ausgestaltung der
Rahmenbedingungen für die Zeitarbeitsbranche.
Weitere Informationen zur DIS AG erhalten Sie unter: www.dis-ag.com.
Diesen Text
und Foto finden Sie auch unter http://www.berenika.at/pms_kunden/pms_kunden_dis_ag.php
Über DIS AG
Die DIS Deutscher Industrie Service AG Österreich ist in den Bereichen
Finance, Industrie, Information Technology und Office & Management tätig.
Rund 300 Mitarbeiter sind für die DIS Österreich im Raum Wien und Linz im
Einsatz. Zu den Kunden der DIS AG in Österreich zählen unter anderem die VA
Technology Aktiengesellschaft, Henkel Central Eastern Europe GmbH sowie BMW
Motoren GmbH.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
DIS
Deutscher Industrie Service AG Berenika
PR & Event
Dipl.-Ing.
Franz Gober MBA
Floragasse
1 Wiener
Gasse 104
A-1040 Wien A-2380
Perchtoldsdorf
Tel. 01/506 07-301 Tel.:
01-8674523-0
Fax:
01-8674523-10