Presseinformation - DIS Deutscher Industrie Service AG

 

 

DIS AG begrüßt Einigung der EU-Arbeitsminister über Richtlinie zur Zeitarbeit

 

Gleichstellung von Zeitarbeitnehmern und anderen Festangestellten bestätigt den Kurs der DIS AG

Einigung gewährleistet Fairness und Flexibilität auf europäischer und nationaler Ebene

Wien, 16.06.2008 – Die DIS AG, Marktführer in der Überlassung und Vermittlung von Fach- und Führungskräften, begrüßt die in der Nacht zum 10. Juni 2008 erzielte Einigung des EU-Beschäftigungsrates zur Regelung der Zeitarbeit ausdrücklich.  Mit der Gleichstellung von Zeitarbeitnehmern und anderen Festangestellten wird das in Deutschland bereits seit Jahren geltende Prinzip zum Maßstab in Europa. Der Gleichstellungsgrundsatz ist in Deutschland seit 2004 gesetzlich festgeschrieben und wird von den Sozialpartnern im Rahmen der tarifvertraglichen Vereinbarungen ausgestaltet.

 

Die Situation in Österreich kommentiert Geschäftsführer Dipl.-Ing. Franz Gober wie folgt:

„In Österreich werden Zeitarbeitskräfte bereits seit Jahren laut Gesetz gleich entlohnt wie fix angestellte KollegInnen. Grundlage dafür bildet das österreichische Arbeitsüberlassungsgesetz (AÜG). Dieses ist noch relativ jung. Erst 1988 konnte sich der Nationalrat zu diesem einschneidenden Schritt entschließen.“

 

Neben dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)  bilden in Österreich noch die Kollektivverträge der beteiligten Unternehmen wichtige arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen. Zeitarbeiter dürfen während des Einsatzes im Beschäftigerbetrieb insbesondere in den Bereichen Entlohnung, Arbeitszeit und sonstiger sozialrechtlicher Regelungen gegenüber fix angestellten KollegInnen im Beschäftigerbetrieb nicht schlechter gestellt sein  – es gelten für Zeitarbeitskräfte hierzulande vergleichbare Rahmenbedingungen wie bei den fixen  MitarbeiterInnen im Kunden-Unternehmen (Equal Pay).

 

Gober zu den arbeitsrechtlichen Bedingungen weiter „Die im Zeitarbeitsunternehmen angestellten Arbeitnehmer (Zeitarbeiter) werden an andere Unternehmen überlassen, um unter deren arbeitszeitlicher, disziplinärer und aufgabenspezifischer Kontrolle zu arbeiten. Der Beschäftigerbetrieb zahlt einen Stundensatz an das Zeitarbeitsunternehmen. Arbeits- und sozialrechtlich bleiben ProjektmitarbeiterInnen der Zeitarbeitsfirma zugeordnet.“

 

„Zeitarbeit kann nur dann ihre wichtige volkswirtschaftliche Rolle erfüllen, wenn sie qualifizierte Bewerber anzieht und somit Qualität und Flexibilität an den Kunden weitergeben kann“, erklärt Andreas Dinges, Vorstandsvorsitzender der DIS AG. „Um dies zu erreichen, müssen Zeitarbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz faire Rahmenbedingungen inklusive einer angemessen Entlohnung vorfinden.“ Als Spezialist im Segment der qualifizierten Personaldienstleistungen zahle die DIS AG seit jeher marktgerechte Löhne: 95 Prozent der knapp 10.000 Zeitarbeitnehmer des Unternehmens werden außer- und übertariflich bezahlt, so Dinges.

 

Die Entscheidung des europäischen Beschäftigungsrates, den einzelnen Mitgliedsstaaten ausreichend Flexibilität bei der nationalen Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einzuräumen, trägt der Vielfalt des europäischen Arbeitsmarktes mit seinen unterschiedlichen Anforderungen Rechnung. Die DIS AG begrüßt insbesondere die Vorgabe, noch bestehende Einschränkungen der Branche auf nationaler Ebene auf den Prüfstand zu stellen und betrachtet die Einigung als wegweisend für die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Zeitarbeitsbranche.

 

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Über DIS AG

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